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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Ventis Essence GmbH gültig ab 01.03.2026

 

 1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Verkäufe und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: Verkaufsbedingungen). Individuelle, von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen, gelten nur, wenn sie von der Ventis Essence GmbH schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Ventis Essence GmbH hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von den Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vor behaltlos ausführt.

2. Angebot und Annahme
Die Angebote von Ventis Essence GmbH sind nicht bindend, sondern verstehen sich ausschliesslich als Einladung zur Offertstellung. Der Vertrag entsteht mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung von der Ventis Essence GmbH, dass die Bestellung angenommen wird (Auftragsbestätigung), oder mit der widerspruchslosen Ausführung der Bestellung. Auf andere Weise kommt kein Vertrag zustande, insbesondere nicht durch Stillschweigen auf eine Bestellung oder durch konkludentes Verhalten. Weicht eine Auftragsbestätigung von einer Bestellung ab, gilt dies als neues Angebot der Ventis Essence GmbH, welches für beide Parteien zum verbindlichen Vertragsinhalt wird, wenn ihm nicht innert 14 Tagen widersprochen wird.

3. Preisangaben
Listenpreise verstehen sich als Richtwerte für Standardpackungsgrössen in den entsprechenden Mengeneinheiten. Verbindlich sind einzig die Preisangaben in der Auftragsbestätigung. Preise verstehen sich immer exkl. Mehrwertsteuer. Bei Produkten mit dem Satz V wird die volle, beim Satz R die reduzierte Mehrwertsteuer zum Preis dazu geschlagen. Der aktuell anwendbare Mehrwertsteuersatz (V oder R) ergibt sich aus der Preisliste. In Exportpreisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten und es wird auf Exportlieferungen keine Mehrwertsteuer erhoben. Im Inland sind allfällige VOC-Abgaben im Preis inbegriffen.

4. Lieferkonditionen und Lieferbestimmungen
Für alle Bestellungen gelten mangels anders lautender Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen die folgenden Lieferkonditionen, welche in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Für allfällige Bestellungen können Mindermengenzuschläge verrechnet werden. Die Zuschläge sind ebenfalls auf der Auftragsbestätigung zu finden

5. Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
Der Käufer ist für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung, Vertrieb und Verwendung der Ware verantwortlich. Falls aus Platzgründen auf kleinen Gebinden nicht alle Gefahren- und Warnhinweise gemäss der Schweizer Chemikalienverordnung ausgezeichnet werden können, so wird auf das aktuelle artikelspezifische Sicherheitsdatenblatt auf der Webseite der Ventis Essence GmbH verwiesen.
Für ausgewählte Rohstoffe, die ein Missbrauchspotential haben zur Herstellung von Sprengstoffen oder Betäubungsmitteln, muss der Kunde auf Verlangen vor dem Bezug eine Endverbrauchserklärung unterzeichnen.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gehen Nutzen und Gefahr an den Kunden über, sobald die Ware für den Transport verladen ist, oder bei Abhol-Aufträgen aus dem Lager ausgeschieden ist.

7. Transportschäden
Sämtliche Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Die Ventis Essence GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Transportschäden. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

8. Mängelrechte und Haftungsansprüche des Käufers
Sämtliche gesetzlichen Mängelrechte werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen und durch die Regelung gemäss Absatz 2 dieser Ziffer ersetzt. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte, oder Haftung für Mängel oder Schäden irgendwelcher Art wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz eines Schadens, welcher durch Lieferverzug entstanden ist. Ebenso ist insbesondere auch jede Haftung für Mangelfolgeschäden oder andere Schäden, welche direkt oder indirekt aus der Verwendung, Verarbeitung oder Einnahme von verkauften Produktenentstehen können, ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zu lässig ist. Der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäss dieser Ziffer gilt ausdrücklich auch bei Ware, welche als Ersatzlieferung für mangelhafte Ware geliefert wird. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen sofort nach deren Empfang zu prüfen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Leidet eine Ware an einem Mangel, welcher vor Übergang von Nutzen und Gefahr entstanden ist, muss der Käufer die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Ware an die Ventis Essence GmbH retournieren. Rücksendungen oder Rückgaben müssen mit dem von der Ventis Essence GmbH dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Erfolgt eine Rücksendung oder eine Rückgabe innert der 30-tägigen Frist sowie mit dem erforderlichen Formular, wird die Ventis Essence GmbH nach eigener Wahl die mangelhafte durch mängelfreie Ware ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Eine Rücknahme von individuell beschrifteten Gebinden oder von im Auftrag für den Käufer beschafften Artikeln ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Rücknahme von Waren mit Etiketten, welche verschrieben oder aus einem anderen Grund unbrauchbar sind, sowie von Waren in geöffneten Gebinden und von Waren, welche mehr als zwei Monate nach deren Versand bei der Ventis Essence GmbH eintreffen. Auch irrtümlich bestellte Artikel werden nicht gutgeschrieben.

9. Zahlung
Die Zahlungen sind vom Käufer innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen am Domizil der Ventis Essence GmbH oder an einem anderen von der Ventis Essence GmbH bezeichneten Ort zu leisten. Eine Verrechnung der Kaufpreisschuld mit einer Forderung gegen die Ventis Essence GmbH ist ausgeschlossen.

10. Zahlungsverzug
Mit Ablauf der unter Ziffer 13 genannten Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne weitere Mahnung oder Mitteilung in Zahlungsverzug. Ab Datum des Zahlungsverzuges wird dem Käufer ein Verzugszins in der Höhe von 5% belastet. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 10.00 pro Mahnung belastet. Die Ventis Essence GmbH behält sich das Recht vor, nach der ersten Mahnung ohne weitere Mahnungen die Betreibung einzuleiten. Die Ventis Essence GmbH behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

11. Vorauszahlung
Bei Erstaufträgen, bei begründeten zweckmässigen Abwicklungen und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann die Ventis Essence GmbH, vorbehältlich weitergehender Ansprüche, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig machen.

12. Höhere Gewalt
Sowohl die Ventis Essence GmbH als auch der Besteller haften nicht für die Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten, wenn sie auf einen Hinderungsgrund zurückzuführen ist, der ausserhalb ihrer Kontrolle liegt oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik. Entsprechendes gilt, wenn ein Zulieferer von diesen Umständen bedroht ist und infolgedessen die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt werden können.

13. Teilungültigkeit
Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Dasselbe gilt bei einer Lücke im Vertragstext. Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist ausschliesslich der Sitz von der Ventis Essence GmbH. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu belangen. Soweit weder ein Hauptvertrag noch diese Verkaufsbedingungen eine abweichende Regelung enthalten, untersteht das Rechtsverhältnis zwischen der Ventis Essence GmbH und dem Käufer materiellem, nationalem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf.